FAQs
Zu den wichtigsten Fragen rund um die Mitgliedschaft, Förderung und unsere Sportarten Klettern und Skibergsteigen finden Sie hier Antworten und weitere Informationen. Beim Klicken auf die jeweilige Frage springt das entsprechende Antwortfeld auf.
Grundsätzlich bestehen folgende Fördermöglichkeiten durch Mittel der bayerischen Staatsregierung für alle Mitgliedsvereine, die förderfähig gemäß der Sportförderrichtlinien sind:
1) Förderung des Sportbetriebs über die Vereinspauschale: Beantragung über örtlich zuständiges Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt) oder Sportamt auf Basis der Mitgliedermeldung an den BLSV. Grundlage ist die Anzahl der gemeldeten Mitglieder und Trainer im Verein.
2) Förderung des Baus von künstlichen Kletteranlagen: Beantragung über BLSV/Referat Sportstättenbau, siehe Link (http://www.blsv.de/blsv/vereinsservice/sportstaettenbau/sportfoerderrichtlinien.html).
3) Weitere Fördermöglichkeiten über den Bergsportfachverband Bayern bestehen für Mitgliedsvereine, die sich in hohem Maße im Bereich Nachwuchsleistungssport engagieren und mit uns auf langfristiger Basis kooperieren, was den Trainings- und Wettkampfbetrieb anbelangt. Siehe Infos zu unseren Talentsichtungszentren. Für weitergehende Informationen kommen Sie bitte direkt auf uns zu!
Der Beitrag zur VGB im Rahmen des Mitgliedsbeitrags an den BLSV beinhaltet die Versicherung für die „Übungsleiter“ als Umlage auf alle gemeldeten Mitglieder entsprechend einer Rahmenvereinbarung über den DOSB. Die Abgaben zur VBG, die die Mitgliedsvereine an den DAV leisten, beinhalten die Versicherung für die „gewählten Ehrenamtsträger“ und "freiwilligen Helfer" (siehe Handbuch des DAV, Kapitel Versicherungen).
Grundsätzlich fallen Routenbauer nicht unter den Übungsleiterfreibetrag (Trainerpauschale), eine Bezahlung im Rahmen der Ehrenamtspauschale wiederum ist grundsätzlich möglich.
Je nach Vereinssatzung und Einsatz im Verein kann dies abweichend sein. Um eine steuerrechtlich korrekte Handhabung zu gewährleisten, empfehlen wir die Auslegung immer mit dem zuständigen Steuerberater zu besprechen.
Nein, eine Vorgabe für die Schutzausrüstung gibt es nicht.
Aus unserer Sicht wichtig ist, dass die Routenbauer für das Thema Arbeitsschutz und -sicherheit entsprechend geschult werden. Zudem müssen die verschiedenen gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.
