Klettern

Lehrerinfos

Klettern ist offizielle Schulsportart in Bayern mit einem verbindlichen Lehrplan ("Lehrplan für den Differenzierten Sportunterricht" und "G8 Sport in der Qualifikationsstufe").

Lehrkräfte können sich im Rahmen des Sportstudiums, über Lehrerfortbildungen und die DAV-Trainerausbildung entsprechend qualifizieren, so dass sie mit im Rahmen des schulischen Angebots mit Schülern an künstlichen Wänden klettern dürfen.

Im bayerischen Schulsport ist Klettern nur an künstlichen Wänden erlaubt. Siehe Bestimmungen der DGUV zum Klettern in Kindertageseinrichtungen und Schulen im Downloadbereich. Klettern an Naturfelsen ist ausdrücklich untersagt!

Sportlehrkräfte
  • Die Qualifikation kann im Rahmen des Studiums des Faches Sport ('laufbahngemäß ausgebildete Sportlehrkräfte') erworben werden, wenn diese den Richtlinien der Ausbildung des DAV entspricht.

  • Laufbahngemäß ausgebildeten Sportlehrkräften bietet die staatliche Lehrerfortbildung (LASPO) einen Sichtungs- und Weiterbildungslehrgang an.
Nichtsportlehrkräfte

Nichtsportlehrkräfte haben die Möglichkeit über den DAV (www.alpenverein.de) die Ausbildung zum Trainer C Sportklettern Breitensport und damit die notwendige Qualifikation für den Einsatz im Differenzierten Sportunterricht zu erlangen.

Andere zugelassene Ausbildungen sind der staatlich geprüfte Ski- und Bergführer, der Trainer B Sportklettern Breitensport und der Trainer C/B Wettkampfklettern.
Alle anderen Qualifikationen sind nicht gültig!

Lehrkräfte mit der entsprechenden Qualifikation haben sich in Eigenverantwortung regelmäßig fortzubilden.
Den Empfehlungen des KUVB/DGUV in Bezug auf das Sportklettern ist unbedingt Folge zu leisten (Publikation "Klettern in Kindertageseinrichtungen und in der Schule" der DGUV im Online-Portal "Schulsport" des KUVB.

Sicherheit

Beim Klettern im Schulsport sind die Entwicklungen der Sicherheitsforschung in Bezug auf Sicherungstechniken/-geräten zu beachten.

Das DAV Bundeslehrteam und das Lehrteam Sportklettern der LASPO haben sich darauf geeinigt, dass die Verwendung von Halbautomaten geschult wird. Die Sicherung mit HMS und Tube ist auch zulässig. Empfohlen werden die Sicherungsgeräte Click-Up, Smart und Mega-Jul, da sie nach dem Tube-Prinzip funktionieren.

Auch im Bereich der Schulsportwettbewerbe wird die Sicherung mit Halbautomaten empfohlen, sofern der sichere Umgang damit beherrscht wird.

SAG/Kooperation Schule und Verein

Kooperationen zwischen Schulen und Vereinen werden gefördert. Informationen diesbezüglich sind unter www.sportnach1.de zu finden.

Die Fristen für die Beantragung von SAG-Pauschale und Status Stützpunktschule sind unter www.sportnach1.de zu finden.

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