Schule und Verein
Partnerschaft Schule und Verein
Sportvereine sind starke Partner für Schulen. Durch Kooperationen im schulischen und außerschulischen Sport schaffen sie attraktive Bewegungsangebote für Kinder und Jugendliche, fördern deren Begeisterung für Bewegung und eröffnen Zugänge zu lebenslangem Sporttreiben.
Gerade im Ganztag bieten Vereine die Möglichkeit, ihre sportfachliche Kompetenz einzubringen und Schülerinnen und Schüler für Klettern, Skibergsteigen und weitere Bergsportangebote zu begeistern. Gleichzeitig profitieren Vereine von der direkten Ansprache junger Menschen, gewinnen neue Mitglieder und können frühzeitig Interesse für ihre Angebote wecken.
Der Bergsportfachverband Bayern unterstützt Vereine dabei, Kooperationen mit Schulen erfolgreich aufzubauen und umzusetzen. Ob Sportarbeitsgemeinschaften, Ganztagsangebote, Projekttage oder Schnupperveranstaltungen – gemeinsam schaffen Schule und Verein vielseitige Bewegungsräume und stärken die Sportlandschaft vor Ort.
- Direkter Zugang zu Kindern und Jugendlichen
- Gewinnung neuer Mitglieder und Ehrenamtlicher
- Sichtbarkeit und Präsenz im lokalen Umfeld
- Stärkung der Vereinsentwicklung durch nachhaltige Nachwuchsarbeit
- Unterstützung und Beratung bei der Umsetzung von Kooperationen
So entsteht eine Partnerschaft, von der Schulen, Vereine und vor allem die jungen Menschen gleichermaßen profitieren.
Das Bayerische Kultusministerium und der Bayerische Landes-Sportverband haben 1991 das Kooperationsmodell Sport-nach-1 in Schule und Verein gegründet. Sport-nach-1 ist ein Bindeglied zwischen dem schulischen Sportunterricht und dem Breiten- und Leistungssport im Verein. Sport-nach-1 besteht im Wesentlichen aus zwei Säulen: Sportarbeitsgemeinschaften und Stützpunkten. Beide Kooperationsformen werden vom Staatsministerium nach unterschiedlichen Modellen gefördert.
Sportarbeitsgemeinschaften (SAG) sind freiwillige Angebote der Schule als Ergänzung des Pflichtsportunterrichts, die i.d.R. breitensportlich ausgerichtet sind.
Der kooperierende Verein stellt im Einvernehmen mit der Schulleitung für die Betreuung der Schüler in der SAG volljährige Vereinstrainer mit entsprechender gültiger Lizenz zur Verfügung - gegebenenfalls auch Lehrkräfte mit entsprechender Qualifikation. Deren Vergütung liegt in der Zuständigkeit des Vereins. Eine Anrechnung auf das Stundendeputat der Lehrkraft ist nicht möglich. An einer SAG müssen mindestens 10 Schüler regelmäßig teilnehmen. Der Stundenumfang einer SAG beträgt in der Regel eine oder zwei Schulstunden pro Woche. Sportarbeitsgemeinschaften mit einer höheren Stundenzahl, die saisonal und nicht ganzjährig betrieben werden, sind möglich. SAGs werden immer online unter www.sportnach1.de für ein Schuljahr abgeschlossen und enden mit Ablauf des Schuljahres zum 31. Juli. Der Freistaat Bayern gewährt ohne Rechtspflicht im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel für SAGs eine sog. SAG-Pauschale, d.h. einen zusätzlichen staatlichen Zuschuss zur Vereinspauschale, die nach Abschluss des SAG-Vertrages bis zum 31. Oktober online beantragt werden muss.
Stützpunkte stellen im Rahmen des Kooperationsmodells Sport-nach-1 die leistungssportliche Ausrichtung dar. Antragsberechtigt sind Schulen, die eine Sportarbeitsgemeinschaft in der entsprechenden Stützpunktsportart betreiben. Dieser Unterricht wird in der Regel von hauptamtlichen Lehrkräften im Rahmen ihrer Unterrichtspflichtzeit oder nebenamtlich erteilt. Falls Vereinsübungsleiter diesen Unterricht übernehmen, werden diese aus staatlichen Mitteln der Schule für nebenberuflichen Unterricht vergütet.
Der Sportverein bietet der Stützpunktschülergruppe ein zusätzliches sportartspezifisches Leistungstraining an (2–4 Trainingswochenstunden). Die Teilnahme bedarf der Mitgliedschaft in diesem Verein.
Die Antragstellung auf Anerkennung bzw. Verlängerung eines Stützpunktes für das Schuljahr 2026/2027 muss bis spätestens 15. Februar 2026 (Ausschlussfrist!) über das Online-Meldesystem unter www.sportnach1.de erfolgen.
Der Schulsportwettbewerb Sportklettern bietet Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, ihr Können in den Disziplinen Lead, Speed und Bouldern unter Wettkampfbedingungen zu zeigen. Neben Klettertechnik und Bewegungskompetenz stehen Teamgeist, Verantwortung und Fairness im Mittelpunkt.
Voraussetzung für die Teilnahme ist das sichere Beherrschen der grundlegenden Kletter- und Sicherungstechniken des Sportkletterns.
Die erfolgreichsten Schulmannschaften qualifizieren sich über die Bezirksentscheide für das Landesfinale Bayern. Dort werden die bayerischen Vertreterinnen und Vertreter für das Bundesfinale ermittelt. Das Bundesfinale bildet den Höhepunkt des Schulwettbewerbs und bringt die besten Schulteams aus ganz Deutschland zusammen.
Der Schulsportwettbewerb Sportklettern ist ein Mannschaftswettbewerb. Eine Schulmannschaft besteht aus vier Schülerinnen und/oder Schülern sowie bis zu zwei Ersatzpersonen. Gemischte Mannschaften sind ausdrücklich möglich.
Für die Mannschaftswertung werden die jeweils vier besten Ergebnisse einer Schulmannschaft berücksichtigt. Die Mannschaft mit der höchsten Gesamtpunktzahl gewinnt den Wettbewerb.
Die Gesamtwertung setzt sich zu gleichen Teilen aus den drei Disziplinen zusammen:
Bouldern (2/5)
Lead (2/5)
Speed (1/5)
Der Wettbewerb wird in zwei Altersklassen ausgetragen:
Wettkampfklasse II (WK II)
Wettkampfklasse III (WK III)
Je nach Wettkampfebene unterscheiden sich die Anforderungen an das Kletterkönnen:
Die Schwierigkeitsgrade dienen als Orientierung für die Wettkampfrouten und stellen sicher, dass die Anforderungen dem jeweiligen Leistungsniveau der Wettkampfklasse entsprechen.
Weitere Informationen zum Schulsportwettbewerb finden sich auf der Website der LASPO.
Infos für Lehrer
Klettern und Bouldern sind in Bayern als Schulsportart anerkannt und im Lehrplan verankert. Grundlage sind der LehrplanPLUS sowie die Vorgaben für den Differenzierten Sportunterricht.
Lehrkräfte können die erforderliche Qualifikation im Rahmen ihres Sportstudiums, über staatliche Lehrerfortbildungen oder über Ausbildungen des Deutschen Alpenvereins (DAV) erwerben. Damit schaffen sie die Voraussetzungen, Kletterangebote im schulischen Kontext sicher und verantwortungsvoll durchzuführen.
Im bayerischen Schulsport ist Klettern ausschließlich an künstlichen Kletterwänden zulässig. Das Klettern an Naturfelsen ist nicht erlaubt. Maßgeblich sind die Vorgaben von KUVB und DGUV für die Durchführung von Kletterangeboten insbesondere die Publikation „Klettern in Kindertageseinrichtungen und in der Schule“.
Für die Durchführung von Kletterangeboten im Schulsport ist eine entsprechende fachliche Qualifikation erforderlich.
Sportlehrkräfte
- Qualifikation im Rahmen des Sportstudiums, sofern die Ausbildung den DAV-Richtlinien entspricht
- Teilnahme an einem Sichtungs- und Weiterbildungslehrgang der staatlichen Lehrerfortbildung (LASPO)
Nicht-Sportlehrkräfte
Nicht-Sportlehrkräfte können die notwendige Qualifikation über die DAV-Ausbildung erwerben.
Anerkannte Qualifikationen
- Trainer C Sportklettern Breitensport indoor
- Trainer B Sportklettern Breitensport
- Trainer C oder B Leistungssport
- Trainer C Bouldern Breitensport indoor (nur für die Sportart Bouldern)
- Staatlich geprüfte Berg- und Skiführerin bzw. Berg- und Skiführer
Andere Qualifikationen erfüllen die Voraussetzungen für den Einsatz im Schulsport nicht.
Lehrkräfte mit entsprechender Qualifikation sind verpflichtet, ihr Wissen regelmäßig zu aktualisieren und sich fortzubilden. Darüber hinaus sind aktuelle Erkenntnisse der Sicherheitsforschung sowie Entwicklungen bei Sicherungstechniken und Sicherungsgeräten zu berücksichtigen.
Das DAV-Bundeslehrteam und das Lehrteam Sportklettern der LASPO empfehlen die Schulung und den Einsatz von unterstützend bremsenden Sicherungsgeräten (Halbautomaten). Besonders empfohlen werden die Sicherungsgeräte Click-Up, Smart und Mega Jul, da sie nach dem Tube-Prinzip funktionieren und sich im Ausbildungs- und Schulkontext bewährt haben. Die Sicherung mit HMS und Tube bleibt zulässig.
Auch bei Schulsportwettbewerben wird der Einsatz von Halbautomaten empfohlen.